Führerschein mit Hörschädigung in Grevenbroich – alle wichtigen Informationen
Trotz Schwerhörigkeit oder Hörverlust die Führerscheinausbildung absolvieren.
Du möchtest deinen Führerschein machen und bist von einer Hörschädigung oder einem kompletten Hörverlust betroffen? Deinem Vorhaben steht nichts im Wege! Unsere Fahrschule in Grevenbroich berät dich ausführlich zu den Besonderheiten des Führerscheins bei Hörschädigung.
Worauf ist beim Führerschein trotz Schwerhörigkeit zu achten?
Grundsätzlich spricht eine Hörschädigung nicht gegen eine Führerscheinausbildung, da Fahrzeugführer mit einem eingeschränkten oder ohne Hörvermögen den Straßenverkehr nicht mehr gefährden als nicht beeinträchtigte Personen. Erforderlich für den Führerschein ist das Gutachten eines Hals-Nasen-Ohren-Arztes zur Vorlage bei der zulässigen Fahrerlaubnisbehörde. In dem Gutachten attestiert der Mediziner die Hörschädigung oder Gehörlosigkeit und führt aus, ob der Gleichgewichtssinn durch die Erkrankung beeinträchtigt ist und ein Hörgerät während des Autofahrens getragen werden muss.
Die Führerscheinausbildung läuft genauso ab wie bei Fahrschülern ohne Hörschädigung. Wichtig ist, dass die Ausbildung in einer Fahrschule erfolgt, die auf die speziellen Bedürfnisse hörgeschädigter Menschen ausgerichtet ist und mit entsprechend geschulten Fahrlehrern arbeitet. Einige Fahrschulen bieten den Unterricht in Gebärdensprache an.
Unter welchen Umständen ist der Führerschein mit Hörschädigung/Hörgerät möglich?
Der Führerscheinerwerb ist bei Schwerhörigkeit und Hörverlust möglich, wenn keine weiteren Faktoren vorliegen, die den Straßenverkehr gefährden. In den Klassen C und D sowie bei einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) gelten strengere Vorgaben. So ist vor dem Erwerb des Führerscheins ein Gutachten in Form einer fachärztlichen Eignungsuntersuchung nötig. Auch nach dem Erhalt des Führerscheins sind regelmäßige Kontrollen der Fahreignung vorgeschrieben. Darüber hinaus muss seit mindestens drei Jahren der Führerschein Klasse B in Besitz sein.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Führerschein mit Hörschädigung
Im Folgenden gehen wir auf Fragestellungen ein, die unsere (künftigen) Fahrschüler oft beschäftigen:
Gibt es spezielle Fahrschulen für Hörgeschädigte?
Inzwischen sind viele Fahrschulen auf die Führerscheinausbildung von hörgeschädigten Menschen spezialisiert und bieten den Unterricht mit geeigneten Unterrichtsmaterialien sowie in Gebärdensprache durch qualifizierte Fahrlehrer an.
Für welche Fahrzeugklassen gilt die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)?
Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist für die Führerscheinklassen A, B sowie mit Einschränkungen auch für die Klassen C und D verbindlich.
Muss ich meinen Führerschein bei eintretender Schwerhörigkeit abgeben?
Kommt es nach der Führerscheinausbildung zu einer Hörschädigung oder einem Hörverlust, sind laut Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) keine Besonderheiten zu beachten, vorausgesetzt, es liegen keine weiteren Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel eine Sehschwäche, vor.